Ab wann darf wieder Sport im Verein stattfinden?

Der Sportbetrieb im Verein ruht wegen der Coronavirus-Pandemie. Nun haben Bund und Länder erste Lockerungen beschlossen – einige Sportarten profitieren, andere nicht. 

Bundeskanzlerin Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten der Länder darauf verständigt, den Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder zu erlauben. Freizeitsportlerinnen müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden. Grundsätzlich sollen in der Corona-Krise künftig die Bundesländer entscheiden, ob der Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen und in Fitnessstudios wieder möglich ist.

Unterschiedliche Lockerungen in den Bundesländern

… Rheinland-Pfalz hatte ebenfalls gesetzliche Lockerungen im Bereich des Sports vorgenommen. Einige Sportanlagen dürfen wieder alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands für den Trainingsbetrieb genutzt werden, sofern die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Zudem muss der Träger der jeweiligen Sportstätte einer Nutzung vorher ausdrücklich zustimmen. Die Lockerung betrifft Individualsportarten im Freien, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten und ähnliche Sportarten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können. Mehr Informationen siehe hier

Quelle deutschlandfunk.de – 08.05.2020

 

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