Unter freiem Himmel: Sport in Gruppen erlaubt

Unter spezifischen Auflagen können Sporthallen am 27. Mai wieder geöffnet werden

Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Die in den vergangenen Tagen viel diskutierte Frage war: „Ist somit Training in Gruppen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich?

Die Antwort des Innen- und Sportministerium, die dem Sportbund Rheinland vorliegt, lautet: „Sport im Freien ist unabhängig von der Sportart gestattet – auch in Mannschaftssportarten –, soweit stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen allen Spielerinnen und Spielern gewährleistet ist. (weiterlesen)

Sportbund Rheinland – 17.05.2020

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