Aktuelle Corona-Verordnung vom 23.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

anbei findet ihr die aktuelle Corona-Verordnung. Für den Sport gelten nachfolgende Regelungen (zusammengefasst):

Es wird eine 2G-Regelung eingeführt, nach der zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch geimpfte oder genesene Personen oder diesen gleichgestellte Personen Zugang erhalten. Die entsprechenden Beschränkungen betreffen, z.Bsp. Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich.

Im Innenbereich sind Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport zulässig, wenn bei der Sportausübung ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis (Selbsttest unter Aufsicht ist zulässig).

Nähere Informationen siehe hier.

Für Training und Wettkampf im Außenbereich bestehen keine Einschränkungen.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an den Vorstand wenden.

Torsten & Bernd für den Vorstand – 27.11.2021