Liebe Vereinsmitglieder,
gemäß der am Freitag aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung vom Land Rheinland-Pfalz müssen sowohl unsere als auch die städtische Halle weiterhin bis zum 06.05.2020 geschlossen bleiben. Meine persönliche Meinung ist, dass diese aber nochmal verlängert wird. Ich glaube nicht, dass wir vor Juni den Sportbetrieb wiederaufnehmen können bzw. dürfen.
Unabhängig von dem Zeitpunkt der Öffnung versuchen wir uns natürlich jetzt schon darauf vorzubereiten. Wir sind gerade dabei Desinfektionsspender zu kaufen um diese in der Halle zu montieren. Das Desinfektionsmittel können wir in der Apotheke in Rübenach erhalten. Darüber hinaus diskutieren wir noch weitere Maßnahmen.
Noch ein wichtiges Thema, über das wie vorab informieren möchten: Im Juni steht die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge an und wir werden trotz den äußerst unschönen Gesamtsituation den normalen Beitrag einziehen. Gemäß den Informationen des Sportbund Rheinland ist die Rechtslage hier eindeutig: Aufgrund der Mitgliedschaft ist das Mitglied gemäß den Regelungen in der Satzung zur Zahlung des (Mitglieds-)Beitrages verpflichtet. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist der Vorstand für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins.
D.h. der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn er die Beiträge nicht erhebt. Daraus folgt, dass der Vorstand nicht ohne Rechtsgrund und ohne Ermächtigung zumindest der Mitgliederversammlung auf die Erhebung von Beiträgen generell verzichten kann. Zusätzliche Infos findet ihr unter: https://www.sportbund-rheinland.de/index.php?id=768
Herzliche Grüße und bleibt gesund!
Für den geschäftsführenden Vorstand Torsten Mannheim und Bernd Dumser – 21.04.2020