Die Antwort des Innen- und Sportministerium, die dem Sportbund Rheinland vorliegt, lautet: „Sport im Freien ist unabhängig von der Sportart gestattet – auch in Mannschaftssportarten –, soweit stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen allen Spielerinnen und Spielern gewährleistet ist. (weiterlesen)
Sportbund Rheinland – 17.05.2020