sicherlich habt ihr es auch schon mitbekommen: Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab 08. März 2021) öffnet zumindest in ersten, kleinen Bereichen wieder unseren Verein. Hier der entsprechende Auszug.
Training im Amateur- und Freizeitsport ist auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen nur im Freien wie folgt zulässig:
- als kontaktfreies Training einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zum Sporttreiben im Freien treffen. Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt;
- als kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots;
- als Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer.
Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen hat unter Einhaltung von Hygienekonzepten zu erfolgen. Insbesondere die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist erlaubt. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung für den Gruppensport.
Somit können wir zumindest einen Teil unseres Sportangebotes wieder anbieten. Nach wie vor gilt jedoch:
- Die Turnhalle ist weiterhin geschlossen
- Falls jemand den Außenplatz nutzen möchte, sind lediglich die Toilettenräume zur Einzelnutzung erlaubt
Wir hoffen, dass wir nach diesem Schritt auch einigermaßen zeitnah wieder unsere Halle nutzen können. Hier ist ein Termin aber nach wie vor nicht absehbar. Bis dahin: Passt auf euch auf und bleibt gesund!
Torsten Mannheim Vorsitzender – 08.03.2021