Wichtige Information zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge

Liebe Mitglieder,

vermehrt erreichen uns berechtigte Nachfragen zur kürzlich erfolgten Abbuchung der TVR-Mitgliedsbeiträge, bei denen der Anschein vorliegt, dass wir versehentlich zweimal abgebucht haben, hier kurz und knapp die Auflösung der Situation:

Die Abbuchung, die wir im Mai 2023 durchgeführt haben, entspricht dem Mitgliedschaftsbeitrag für das 1. Halbjahr 2023, die neue Abbuchung vom Mitte August dem Mitgliedschaftsbeitrag für das 2. Halbjahr 2023.
Die Abbuchung für das 1. Halbjahr des kommenden Jahres 2024 folgt dann im Januar 2024.

Anschließend wird alles wieder wie gewohnt im halbjährlichen Abstand ablaufen, aber halt vorausgehend (Januar für das jeweils 1. Halbjahr/Juli für das jeweils 2. Halbjahr).

Die ausführlichere Erklärung folgt hier:

Auf Beschluss der der Jahreshauptversammlung vom 30. März 2023 sind Kündigungen der Mitgliedschaft nur noch halbjährlich zum Ende des 1. Halbjahres und zum Ende des 2. Halbjahres mit Frist von 6 Wochen möglich.

Wie steht das mit der Änderung der Abbuchungen im Zusammenhang?

In der Vergangenheit war eine Kündigung zum Quartalsende möglich, eine Abbuchung zum Jahresanfang hätte daher dazu geführt, dass eventuell Beiträge bei Kündigung zum Ende des 1. oder 3. Quartals zurück überwiesen werden müssten, also ein erhöhter organisatorischer Aufwand. Umgekehrt führte jedoch die damalige rückwirkende Abbuchung auch zu Problemen, da im Kündigungsfall oftmals Beiträge, die dem Verein noch zugestanden hätten, nicht mehr bezahlt, sondern seitens der ehemaligen Mitglieder zurück gebucht wurden.0

Die genannten Neuerung lösen dieses Problem nun auf und reduzieren deutlich das finanzielle Risiko für den Verein.

Dieses Jahr führt diese neue Praxis jedoch zu dem durch Mitglieder festgestellten „Problem“:

Eine sofortige stufenlose Umstellung unserer Abbuchungspraxis hätte dazu geführt, dass wir die (nach altem System letzte) Abbuchung zum Ende des 1. Halbjahres 2023 im Juni unmittelbar vor der (nach neuem System ersten) Abbuchung zum Beginn des 2. Halbjahres 2023 im Juli hätten durchführen müssen. Wir haben uns daher für einen etwas sanfteren Übergang entschieden und die Abbuchung für das 1. Halbjahr um ein paar Wochen vorgezogen (Mai 2023) und die Abbuchung für das 2. Halbjahr nicht sofort, sondern mit etwas Verzögerung erst Mitte August 2023 durchgeführt. Einerseits finden diese beiden Abbuchungen dann nicht nahezu zeitgleich statt, andererseits ist dann noch ein wenig Zeit bis zur nächsten Abbuchung im Januar 2024.

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